Skyline Frankfurt

Hinweisgebersystem

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Wir nehmen Hinweise auf Verstöße ernst. Wenn Sie im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit einen Verstoß gegen Rechtsvorschriften beobachtet haben oder einen begründeten Verdacht hegen, können Sie sich an unsere interne Meldestelle wenden.

Der Kanal steht unseren Beschäftigten ebenso offen wie Geschäftspartnern, Bewerberinnen und Bewerbern sowie allen anderen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit uns in Berührung kommen.

So erreichen Sie uns

Hinweis abgeben

Die Schaltfläche öffnet Ihr E-Mail-Programm. Möchten Sie anonym bleiben, verwenden Sie bitte eine Adresse, die keinen Rückschluss auf Sie zulässt, oder nutzen Sie den Postweg.

Wer Ihre Meldung liest

Ihre Meldung geht ausschließlich bei den Personen ein, die unsere interne Meldestelle bilden. Ihre Identität behandeln wir vertraulich; sie wird ohne Ihre Zustimmung nicht an die Stellen weitergegeben, die von der Meldung betroffen sind. Das gilt auch dann, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt.

Sie können anonym melden

Sie müssen weder Ihren Namen noch eine Erreichbarkeit angeben. Anonym eingehende Meldungen bearbeiten wir wie alle anderen. Bedenken Sie dabei nur: Ohne eine Möglichkeit, Sie zu erreichen, können wir Ihnen weder den Eingang bestätigen noch über das Ergebnis berichten und keine Rückfragen stellen.

Wie es weitergeht

Innerhalb von sieben Tagen bestätigen wir Ihnen den Eingang.

Innerhalb von drei Monaten nach dieser Bestätigung teilen wir Ihnen mit, welche Folgemaßnahmen wir ergriffen haben und aus welchen Gründen.

Wir prüfen die Stichhaltigkeit Ihrer Meldung, halten mit Ihnen Kontakt und ergreifen die angemessenen Folgemaßnahmen. Auf Ihren Wunsch führen wir ein persönliches Gespräch, auf Wunsch auch per Video oder Telefon.

Schutz vor Benachteiligung

Wer in gutem Glauben meldet, darf deswegen nicht benachteiligt werden. Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Verweigerung einer Beförderung oder andere Nachteile als Reaktion auf eine Meldung sind nach § 36 des Hinweisgeberschutzgesetzes verboten.

Andere Wege

Sie sind nicht verpflichtet, sich zuerst an uns zu wenden. Ihnen steht daneben die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz offen, für Verstöße im Bereich der Finanzdienstleistungen zusätzlich die Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439 Frankfurt am Main.

Datenschutz

Wie wir die Angaben aus Ihrer Meldung verarbeiten, erläutern wir in unserer Datenschutzerklärung.